Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für mobile Catering- und Event-Dienstleistungen der Gastro Guard GmbH (Marke: PIZZAWERK Schweiz, Stand: August 2026).
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über mobile Catering-Dienstleistungen, Pizza-Workshops (Teambuilding) und Verpflegungsangebote zwischen der Gastro Guard GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“), Blumenbergplatz 7, 9000 St. Gallen, und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Offerte, Vertragsschluss & Personenanzahl
2.1. Angebote der Gastro Guard GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) der Offerte durch den Kunden sowie die Annahme durch die Gastro Guard GmbH zustande.
2.2. Die im Vertrag vereinbarte Gästeanzahl gilt als Mindest-Berechnungsgrundlage. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl kann bis spätestens 7 Kalendertage vor dem Event kostenlos gemeldet werden. Bei kurzfristigeren Reduktionen wird die zuletzt gemeldete Personenzahl voll in Rechnung gestellt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen in CHF
3.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Soweit gesetzlich geschuldet, wird die Schweizer Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.
3.2. Zahlungsmodalitäten: Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung von 30% des geschätzten Gesamttotals fällig. Die Restzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4. Voraussetzungen vor Ort (Standplatz & Infrastruktur)
4.1. Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für den Pizza-Anhänger/Foodtruck befahrbar ist und ein ebener, tragfähiger Standplatz zur Verfügung steht.
4.2. Da unser Kuppelofen mit echtem Buchenholz betrieben wird, ist auf einen ausreichenden Brandschutzabstand zu brennbaren Materialien zu achten.
4.3. Eventuelle behördliche Bewilligungen für das Aufstellen auf öffentlichem Grund sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, vom Kunden einzuholen.
5. Stornierungsbedingungen (Rücktritt durch den Kunden)
Tritt der Kunde vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum vom Vertrag zurück, werden folgende Ausfallentschädigungen fällig:
- Bis 30 Tage vor dem Event: Bearbeitungsgebühr von CHF 150.–.
- 29 bis 14 Tage vor dem Event: 30% des vereinbarten Auftragsvolumens.
- 13 bis 4 Tage vor dem Event: 60% des vereinbarten Auftragsvolumens.
- Weniger als 72 Stunden vor dem Event: 85% des vereinbarten Auftragsvolumens.
6. Witterungseinflüsse & Höhere Gewalt
Unser mobiler Anhänger ist wetterfest konstruiert und grundsätzlich auch bei Regen einsatzbereit. Sollte ein Event aufgrund von behördlichen Verboten, schwerem Unwetter/Sturm oder sonstiger höherer Gewalt unmöglich sein, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesen Fällen nicht.
7. Haftung
7.1. Die Gastro Guard GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeitenden verursacht wurden (nach Massgabe des Schweizer Obligationenrechts OR).
7.2. Für Schäden, die durch Gäste des Kunden am Equipment oder Fahrzeug von PIZZAWERK / Gastro Guard GmbH verursacht werden, haftet der Kunde.
8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist St. Gallen (Schweiz).